Allgemeine Geschäftsvereinbarungen - Sven Sander Trainig & Beratung
Seminar und Firmenschulungen
Teilnehmer, die sich für ein öffentliches Seminar, eine Firmenschulung oder für ein Einzel-Coaching angemeldet haben, akzeptieren folgende Vereinbarungen:
- Die telefonische Anmeldung gilt gleichwertend wie eine schriftliche.
- Das Honorar ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen auf das, auf der Rechnung, angegebene Konto zu überweisen. Der Rechnungsbetrag sollte spätestens einen Tag vor Seminarbeginn überwiesen sein.
- Die Seminarpreise verstehen sich als Preise pro Teilnehmer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- In den „offenen“ Seminaren sind die Verpflegungen der Vormittags- und Nachmittags-pausen mit Kaffee, Tee und kleinem Snack sowie die Tagungsgetränke im Seminarpreis enthalten.
- Bei Firmenschulungen nach Vereinbarung.
- Sie haben in der Regel im Restaurant des Seminarhotels die Möglichkeit Mittagessen vom „Mittagstisch” oder a´ la Carte auszuwählen. Sie sind Selbstzahler.
- Anfallende Reise- und Übernachtungskosten sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
- Auf Anfrage kann für die Seminarhonorare Ratenzahlung vereinbart werden.
- Es werden Überweisungen und Barzahlungen als Zahlungsmittel akzeptiert.
- Die Währung des Seminarpreises richtet sich nach dem Seminarort.
- Bei Verhinderung des Teilnehmers aus Krankheitsgründen wird das volle Seminarhonorar zurückerstattet. Ein ärztliches Krankheitsattest sollte auf Verlangen vorgelegt werden.
- Ist der Dozent verhindert und das Seminar kann nicht stattfinden, so wird den angemeldeten Teilnehmern das volle Seminarhonorar zurückerstattet. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf entstandenen Kosten besteht nicht.
- Für Unfälle während des Seminars wird keine Haftung übernommen.
- Die Seminarunterlagen dürfen ohne Genehmigung des Seminarleiters weder kopiert noch weiterverbreitet werden.
- Die Spesenabrechnungen bei Firmen-Seminaren erfolgen nach Aufwand. Die KM- Pauschale für jeden gefahrenen Km beträgt 0.35 Euro. Bei frühzeitiger und verbindlicher Buchung können Spesenpauschalen vereinbart werden.
Rücktrittsvereinbarungen für Seminare, Firmenschulungen und Einzel-Coaching
- Bei einer Abmeldung, mehr als 3 Wochen vor Seminarbeginn:
eine Bearbeitungshonorar von 50,00 Euro
- Bei einer Abmeldung, weniger als 3 Wochen vor Seminarbeginn:
50% des Seminarhonorars
- Bei einer Abmeldung in der letzen Woche vor Seminarbeginn:
100% des Seminarhonorars
- Bei Nichterscheinen:
100% des Seminarhonorars
Ein Ersatzteilnehmer kann gestellt werden.
Umbuchung auf einen anderen Seminartermin
Es ist eine Umbuchung kostenfrei möglich. Eine weitere Umbuchung ist möglich, wenn das Seminarhonorar bezahlt wurde. Ab der zweiten Umbuchung wird eine Bearbeitungshonorar von 50.00 Euro erhoben.